Krankmeldungen

Krankmeldungen

Sind Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig, müssen Sie zusätzlich zur sofortigen Information des Dienstgebers eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Diese Krankmeldung ist in der Regel ab dem ersten (nicht dem dritten!) Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

Ihr Krankenstand kann nur nach einer entsprechenden medizinischen Untersuchung bestätigt werden. Eine telefonische, oder schriftliche Krankmeldung (per Mail) ist nicht möglich!

Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes die Ordination nicht aufsuchen können, müssen Sie das telefonisch abklären und wenn nötig einen Hausbesuch anmelden!

Eine Krankmeldung kann nur einen Tag rückwirkend ausgestellt werden, eine weitere Rückdatierung muss von einem Arzt der Österreichischen Gesundheitskassa bewilligt werden.

Eine Ausnahme stellt nur die Krankmeldung nach einem Krankenhausaufenthalt dar, in diesem Fall haben Sie 14 Tage rückwirkend Zeit einen Krankenstand anzumelden.