Substitutionstherapie

Substitutionstherapie

Substitutionstherapie

Darunter versteht man die Einstellung von morphinabhängigen Patienten auf ein von der Apotheke kontrolliert abgegebenes Drogenersatzmedikament. Neben Methadon besteht auch die Möglichkeit auf L-Polamidon (weniger Nebenwirkungen), Buprenorphin und  – bei nachgewiesener Unverträglichkeit – auf retardierte Morphine einzustellen.
Bei Neueinschreibung in das Programm ist ein Erstgespräch mit Aufklärung in der Ordination erforderlich und nur mit persönlicher oder telefonischer Terminvereinbarung möglich: +43 (1) 813 35 93 während der Ordinationszeiten.

Gleichzeitig wird ein Vertrag zwischen dem Patienten und dem Arzt unterschrieben. Der Patient muss seinen körperwarmen Drogenharn abgeben. Nach Feststellung der erforderlichen Dosierung des Substitutionspräparates wird ein entsprechendes Substitutionsdauerrezept mit einer Maximallaufzeit von 30 Tagen ausgestellt. Dieses Rezept muss auch noch dem Amtsarzt vorgelegt werden.
Wenn zusätzlich ein Beikonsum mit psychotropen Substanzen besteht, wird zusätzlich ein Vertrag zur kontrollierten Entwöhnung vereinbart.
Die Abgabe erfolgt nach chefärztlicher Bewilligung gleichzeitig mit dem Substutionsmittel in Einzeldosierung aus der Apotheke.

Die vereinbarten Kontrolltermine müssen genau eingehalten werden! Der Drogenharn kann bei Verdacht des Missbrauchs jederzeit kontrolliert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Nichtbefolgung dieser Regeln zu einer Aufkündigung des Vertrages und  Beendigung des Programmes führt.